|

Steinmetzbetrieb -
Steinrestaurierung
Peter Kocurek GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
2026
Für unsere Angebote,
Verkäufe, Werkleistungen, Bauaufträge und Lieferungen gelten die
nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere
auch Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn
sie besonders vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt
worden sind.
Bei allen Bauleistungen
einschließlich Versetz- und Restaurierungsarbeiten gilt anstelle
der nachfolgend in Abschnitt A bis E, G und I getroffenen
Regelungen die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB Teil B
und C neuester Fassung) in der bei Vertragsabschluß gültigen
Fassung, soweit der Auftrag durch einen Unternehmer erteilt wird.
Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Verbraucher
wird die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB Teil B) nur
Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung
des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluß.
Verkäufer, Werkunternehmer,
Lieferant werden nachfolgend kurz "Auftragnehmer", Käufer und
Besteller werden kurz "Auftraggeber" genannt.
A: Angebot und
Verkauf
-
Unsere Angebote gelten -
auch bezüglich der Preisangabe - vier Wochen, sofern nichts
anderes schriftlich vereinbart ist.
-
Werden uns Aufträge
erteilt, so kommt ein entsprechender Vertrag erst mit unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
-
Wir behalten uns den
Rücktritt vom Vertrag vor, wenn uns nachträglich Tatsachen
bekannt werden, die die Einhaltung der Zahlungsfristen in Frage
stellen. § 490 Abs. 1 BGB findet entsprechende Anwendung. Wir
sind in diesem Fall nicht verpflichtet dem Käufer mitzuteilen,
woher uns derartige Tatsachen bekannt sind.
-
Nebenabreden, Änderungen
und Ergänzungen der abgegebenen Aufträge, dieser allgemeinen
Bedingungen oder der geschlossenen Verträge haben nur
Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden
sind.
-
Allgemeine
Verkaufsbedingungen unserer Zusatzprodukte (Pumpen, Leuchten,
Becken, usw.) gelten ergänzend unseren AIIgemeinen
Geschäftsbedingungen.
B: Preise
-
Alle angegebenen Preise
sind Nettopreise zzgl. 19% MwSt.
-
Unsere Preise verstehen
sich frei verladen ab LKW-Lager in 96172 Mühlhausen sofern
nichts anderes vereinbart ist.
C: Lieferungen
-
Die Lieferfrist läuft ab
schriftlicher Auftragsbestätigung, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist. Die Einhaltung der Liefertermine
setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers
besonders hinsichtlich der vereinbarten Zahlungsbedingungen
sowie der Prüfung und Rückgabe von Fertigungsunterlagen voraus.
Von der Verpflichtung zur Lieferung in der Lieferzeit ist der
Lieferant befreit, wenn unvorhergesehene Hindernisse eintreten,
die außerhalb seines Machtbereichs liegen, z. B.
Betriebsstörungen aufgrund höherer Gewalt, Warenmangel,
Transportstörungen, Betriebsstillegung, Schwierigkeiten in den
Brucharbeiten sowie in der Beschaffung des nötigen Rohmaterials
und sonstige unvorhersehbare Fälle. In diesen Fällen ist der
Lieferant verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich über
die Nichtverfügbarkeit des Leistungsgegenstandes zu informieren
und Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu
erstatten. Andere Ansprüche oder Rechte jeglicher Art gleich aus
welchem Rechtsgrund – insbesondere Schadensersatzansprüche – im
Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder der
Unmöglichkeiten der Lieferung sind in diesen Fällen
ausgeschlossen.
-
Angaben unserseits über
den Liefergegenstand, Frachteingabe, den Verwendungszweck,
Gewicht oder ähnliches sind keine Beschaffenheitsangaben oder
Garantien, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine
Vereinbarung hierüber getroffen wird.
-
Soweit unseren Lieferungen
amtliche Prüfzeugnisse über Druckfestigkeit, Ausbruchsfestigkeit
und dergleichen beigefügt sind, stellen die dort festgehaltenen
Prüfergebnisse keine Beschaffenheitsangaben unsererseits der
gesamten Lieferung dar, da nur vereinzelte Materialproben
entnommen und überprüft werden.
D: Versand
-
Der Versand erfolgt stets
auf Rechnung und Gefahr des Kunden/Auftraggebers, verladen gilt
als übernommen.
-
Für etwa auf dem Transport
entstehende Verluste oder Beschädigungen ist der Auftragnehmer
nicht haftbar. Bruchschäden sind sofort bei Empfang der Sendung
durch den Frachtführer bzw. Spediteur festzustellen und auf dem
Frachtbrief bescheinigen zu lassen sowie eine
Tatbestandsaufnahme erstellen zu lassen. Ersatzansprüche sind
ausschließlich gegen den Frachtführer zu richten.
E: Gewährleistung,
Haftung
-
Bei reinen Lieferaufträgen
bzw. Verkäufen richtet sich die Beschaffenheit der Ware im
Zweifel nach VOB – Teil C, ansonsten gilt BGB.
Das zu verwendende Material wird in Farbe und Struktur möglichst
einheitlich ausgewählt. Sandstein ist poröses Gestein. Muster
gelten nur als ungefähre Durchschnittsmuster, haben rein
informativen Charakter und sind hinsichtlich der Farbe, Struktur
und Beschaffenheit des Materials nicht bindend.
Verschiedenartigkeiten in Körnung, Abweichungen in Farbe und
Struktur, wie Flecken, Adern, Schattierungen, Stiche, Risse,
Nestern, Tongallen, offene Stellen wie auch Einsprengungen und
sonstige naturbedingte Abweichungen der Werkstoffe sind keine
Materialfehler, sondern übliche Beschaffenheiten eines
naturbelassenen Steines. Sie können nicht beanstandet werden und
für sie wird keine Haftung übernommen.
Weiterhin berechtigen geringfügige Maßabweichungen, welche
genaues Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, nicht
zu Beanstandungen. Sachgemäße Kittungen, fachmännische
Spachtelungen mit Steinersatz, fachgerecht vorgenommene
Verbindungen und ähnliches sind zulässig und stellen keine
Mängel dar. Unser Sandstein ist ein durchwachsenes
Sedimentgestein mit unterschiedlicher Härtestruktur.
Verwitterungen durch Ausspülung oder Frost der partiellen
morbiden Stellen ist ein natürlicher Gang, der zum Naturstein
gehört und berechtigt deshalb nicht zur Beanstandung.
Ausblühungen sind nicht im Stein selbst oder in der
Steinqualität begründet und berechtigen deshalb nicht zu
Beanstandungen.
-
Dem Auftraggeber steht zur
Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu,
wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung
(Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware
hat. Der Auftragnehmer kann die Nachbesserung/Ersatzlieferung
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten
möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Auftraggeber bleibt.
Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder die
Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung
endgültig fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist
erbracht wurde oder von dem Auftragnehmer endgültig verweigert
wurde. Wählt der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag, so hat
die mangelhafte Ware zurückzugewähren und Wertersatz für die
gezogenen Nutzungen zu leisten.
-
Die Ware ist vom
Auftraggeber unverzüglich nach Rechnungstellung auf
Materialmängel und Transportschäden zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 14 Tage
nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Im übrigen sind
Mängelrügen soweit möglich vor Ver- oder Bearbeitung der Ware zu
erheben. Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer sind
Beanstandungen vor der Übernahme zu erheben.
-
Die Haftung der Schäden
jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, die
durch Nichtbeachtung der Montage- und Bedienungsanleitung
verursacht werden,
infolge nicht normgemäßer Installation oder weiterer
Bearbeitung entstehen,
auf unfachmännische Einbau und Bedienungsfehler, auf mangelnde
Pflege, Frosteinwirkung, Kalkablagerungen oder unsachgemäße
Reparaturversuche, Manipulation oder Nutzung des Produkts
zurückzuführen sind, wird ausgeschlossen.
-
Gewährleistungsansprüche,
die nachweisbar auf Materialfehler s. g. versteckte Mängel oder
Funktionsfehler zurück zu führen sind, können nach Ablauf von 2
Jahren (nach BGB) vom Tage der Auslieferung von unserem Lager
nicht mehr geltend gemacht werden. Durch die Instandsetzung wird
die Garantiezeit nicht erneuert oder verlängert. Die
Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung.
-
Auftraggeber, der sich
durch eigene Leistung bei unseren Werkleistungen, Bauaufträgen
(Transport, Versetz-, Hilfsarbeiten usw.) beteiligt, ist
verpflichtet entsprechend notwendige Versicherungen
abzuschließen (Unfall-, Haftpflichtversicherung usw.). Für so
entstandene Schäden oder Folgeschäden übernehmen wir generell
keine Haftung.
F: Pflege- und
Sicherheitshinweise
-
Die Brunnen sind nur mit
maximal lauwarmem Wasser und weicher Bürste ohne chemische
Zusätze nach Bedarf zu reinigen. Eine Versiegelung der
getrockneten Brunnenbecken, Schalen usw. durch Fachmann (nur
innere, unter Wasser stehende Flächen) ist nach 1-3 Jahren
empfehlenswert. Verdunkelung oder Verfärbung der Oberfläche ist
nicht zu beanstanden. Nach Bedarf werden Brunnen und
Wasseranlagen mit Schild „Kein Trinkwasser“ vom Auftraggeber
ausgerüstet.
-
Für Wasser- und
Elektroanschlüsse zu unseren Produkten übernehmen wir generell
keine Haftung. Mit dem Kauf unserer Ware verpflichtet sich der
Auftraggeber den Elektro- und Wasseranschluß von einer Fachfirma
erstellen zu lassen um die Sicherheit zu gewährleisten. Die
elektrische Anlage muß nach den gültigen VDE Bestimmungen
ausgerüstet sein (Fehlerschutzstromschalter).
-
Für Brunnen und
Wasseranlagen mit Wasserspiegel mehr als 10 cm empfehlen wir
dringend einen Gitterrost als Kinderschutz von einer dazu
berechtigten Firma einbauen zu lassen. Für so entstandene
Schäden übernehmen wir generell keine Haftung.
-
Die Naturwerksteinarbeiten
machen ein Werk bzw. eine Fassade nicht wasserdicht. Die
Abdichtungen sind durch den Auftraggeber vorzunehmen.
-
Örtliche Gegebenheiten und
bauliche Voraussetzungen liegen außerhalb unseres
Einflußbereiches; überprüfen sie diese eingehend. Ziehen Sie
Baustatiker und Ingenieure zur Rate! Wir übernehmen keine
Haftung für Schäden oder Folgeschäden aus der Verwendung oder
Fertigung des Fundaments und Untergrundes. Das Versetzen erfolgt
auf durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragte vorbereitetem
ebenerdigen festen Untergrund. Falls erforderlich, muß als
fester Untergrund frostsicherer Stahlbetonfundament mit
wasserdichtem Beton gestellt werden. Besteht Kippgefahr ist eine
Edelstahlverankerung der Anlage notwendig und durch den
Auftraggeber anzubringen. Das gilt auch für vom Auftraggeber
selbst versetzte Anlagen, Brunnen etc. Die Einzelteile sind
durch den Auftraggeber fachgerecht zu verkleben (2-Komp.-Kleber)
und zu verankern, so dass keine Gefahr besteht.
-
Unsere Gartenambiente sind
in der Winterperiode im trockenen Zustand zuzudecken, um sie
damit gegen Schmutz, Schnee und Eis zu schützen. Für absolute
Frostbeständigkeit kann nicht garantiert werden. Geringe
Abplatzungen an der bearbeiteten Oberfläche sind in den ersten
Jahren zulässig.
G: Zahlungen
-
Unsere Forderungen sind
sofort ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei
Bauarbeiten, Versetzen, Produkten nach Maß ist die Zahlung in
bar ohne Abzug wie folgt zu leisten: 1/2 bei Bestellung, 1/2 bei
Anlieferung. Bei vereinbarter Lieferungszeit gilt die Frist erst
ab Eingang der Vorauszahlung auf unserem Konto. Lieferung gegen
Nachnahme, weitere Anzahlungen oder Vorauszahlung bleiben
vorbehalten.
-
Bei Bestellung auf Abruf
oder bei vom Auftraggeber hinausgeschobenen Terminen oder wenn
der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug gerät, behalten wir
uns vor, die Waren am vereinbarten Lieferungstage bzw. bei
Versandbereitschaft zu berechnen, womit auch gleichzeitig die
Zahlungsfrist beginnt.
-
Rücktritt: Tritt ein
Auftraggeber aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu
vertreten hat vom Vertrag zurück, ist die bis zu diesem
Zeitpunkt gefertigte Ware zu bezahlen. Der Auftraggeber hat im
Falle seines Rücktritts dem Auftragnehmer sämtliche seiner bis
zu diesem Zeitpunkt entstanden Kosten für Aufwendungen zu
ersetzen. Der Auftragnehmer ist nach seiner Wahl berechtigt, die
ihm entstandenen Kosten für Aufwendungen einzeln nachzuweisen
oder statt dessen pauschal 10% der Summe des ursprünglichen
Gesamtauftrages zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der
Nachweis offen, daß dem Auftragnehmer kein oder nur ein
wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist.
H:
Eigentumsvorbehalt
-
Bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller sonstigen
Verbindlichkeiten des Auftraggebers uns gegenüber bleiben die
gelieferten Waren unser Eigentum.
-
Gerät der Auftraggeber in
Zahlungsverzug, so sind wir ohne weitere Mahnung berechtigt,
unser Eigentum in Besitz zu nehmen und auf Kosten des
Auftraggebers abzutransportieren, ohne daß darin ein Rücktritt
vom Kaufvertrag liegt. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur
Sicherung unserer Forderungen. Der Auftraggeber bleibt zur
Erfüllung verpflichtet.
I: Erfüllungsort
und Gerichtsstand, Datenschutzerklärung, Teilunwirksamkeit
Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unserer
Gesellschaft in 96172 Mühlhausen.
Ist der Auftraggeber
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlicherechtliches Sondervermögen, ist das AG Erlangen bzw. LG
Nürnberg-Fürth ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche
Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
Für alle Rechtsbeziehungen
zwischen dem Auftraggeber und unserer Firma gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die
Erhebung und Nutzung aller personenbezogenen Daten beschränkt sich
auf das notwendige Maß und erfolgen unter Einhaltung der geltenden
gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur,
sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine
gesetzliche Verpflichtung besteht.
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig
sein, so wird dadurch die Gültigkeit der Regelungen im übrigen
nicht berührt.
Frühere Allgemeine
Geschäftsbedingungen (Verkaufs- und Lieferungsbedingungen)
verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Steinmetzbetrieb-Steinrestaurierung Peter Kocurek GmbH
|