Steinmetzbetrieb - Steinrestaurierung

 

Peter Kocurek  GmbH

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Stand: 2026

Für unsere Angebote, Verkäufe, Werkleistungen, Bauaufträge, Lieferungen sowie für die Anmeldung und Durchführung von Steinkursen und Seminaren gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere auch Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, sind nur gültig, wenn sie gesondert vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt worden sind.
Bei allen Bauleistungen einschließlich Versetz- und Restaurierungsarbeiten gilt anstelle der nachfolgend in den Abschnitten A bis E, G und I getroffenen Regelungen die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“ (VOB Teil B und C) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, sofern der Auftrag durch einen Unternehmer erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Verbraucher wird die VOB Teil B nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluss.
Verkäufer, Werkunternehmer, Lieferant und Kursanbieter werden nachfolgend kurz „Auftragnehmer“, Käufer, Besteller und Kursteilnehmer kurz „Auftraggeber“ genannt.
A: Angebot und Vertragsschluss
  1. Unsere Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – für die Dauer von vier Wochen ab Angebotsdatum gültig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  2. Werden uns Aufträge erteilt, so kommt ein entsprechender Vertrag erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
  3. Die Anmeldung zu unseren Steinkursen und Seminaren kann schriftlich, per E-Mail oder über die bereitgestellten Anmeldeformulare erfolgen. Der Vertrag über die Kursteilnahme kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung (Teilnahmebestätigung) des vollständig ausgefüllten Formulars sowie nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung rechtswirksam zustande.
  4. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns nachträglich Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers und damit die Einhaltung der Zahlungsfristen infrage stellen. § 490 Abs. 1 BGB findet entsprechende Anwendung.
  5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der abgegebenen Aufträge, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  6. Allgemeine Verkaufs- oder Garantiebedingungen von Zusatzprodukten (wie Pumpen, Leuchten, Becken etc.) gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
B: Preise
  1. Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).
  2. Unsere Preise für Waren verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, unfrei ab Lager in 96172 Mühlhausen (frei verladen auf das Transportfahrzeug des Auftraggebers). Die Preise für Steinkurse beinhalten die reine Kursgebühr laut Anmeldeformular; zusätzliche Materialien (z. B. Steinquader) werden gesondert berechnet.
C: Lieferungen und Kursabsagen
  1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Einhaltung der Liefertermine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus, insbesondere hinsichtlich vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie der Prüfung und Rückgabe von Fertigungsunterlagen.
  2. Der Auftragnehmer ist von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferzeit befreit, wenn unvorhergesehene Hindernisse eintreten, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Betriebsstörungen aufgrund höherer Gewalt, unverschuldeter Rohwarenmangel, Transportstörungen, Streiks, Aussperrungen, erhebliche Schwierigkeiten bei den Brucharbeiten oder der Beschaffung des nötigen Rohmaterials). In diesen Fällen ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Leistungsgegenstandes zu informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen des Auftraggebers unverzüglich zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Leistung oder Unmöglichkeit, sind in diesen Fällen bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ausgeschlossen.
  3. Wird ein Steinkurs oder Seminar aus organisatorischen oder witterungsbedingten Gründen (z. B. bei starkem Schlechtwetter oder anhaltendem Dauerregen, der eine handwerkliche Bearbeitung im Freien unmöglich macht, sowie bei plötzlicher Krankheit des Kursleiters) abgesagt, werden die Teilnehmer bis spätestens 3 Tage vor Kursbeginn benachrichtigt. Bei extremen, kurzfristigen Unwetterereignissen kann die Absage auch am Vortag erfolgen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesen Fällen vollständig erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin umgebucht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
  4. Produktangaben des Auftragnehmers über den Liefergegenstand (z. B. Maße, Verwendungszweck, Gewicht oder Frachtangaben) stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart.
  5. Soweit Lieferungen amtliche Prüfzeugnisse (z. B. über Druckfestigkeit, Ausbruchsfestigkeit o. Ä.) beigefügt sind, stellen die dort festgehaltenen Prüfergebnisse keine Beschaffenheitsangabe für die gesamte Lieferung dar. Natursteine sind Naturprodukte, weshalb Prüfergebnisse von vereinzelten Materialproben naturgemäß nicht eins zu eins auf jedes Werkstück übertragen werden können.
D: Versand und Gefahrübergang
  1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, erfolgt der Versand stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers; mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen gilt die Lieferung als übernommen. Für Transportschäden oder Verluste haftet der Auftragnehmer bei Verträgen mit Unternehmern nicht. Bruchschäden und Fehlmengen sind in diesem Fall sofort bei Empfang der Sendung durch den Frachtführer bzw. Spediteur festzustellen, auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen und durch eine Tatbestandsaufnahme zu dokumentieren. Ersatzansprüche sind bei Unternehmergeschäften ausschließlich gegen den Frachtführer zu richten.
  2. Ist der Auftraggeber Verbraucher (Privatperson), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über (gesetzlicher Gefahrübergang gemäß § 446 BGB). Der Verbraucher wird jedoch gebeten, offensichtliche Transportschäden ebenfalls unverzüglich beim Frachtführer zu reklamieren und den Auftragnehmer zu informieren, um die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen das Transportunternehmen zu unterstützen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers werden hierdurch nicht berührt.
E: Gewährleistung, Sachmängel und Haftung
1. Materialbeschaffenheit und Natursteineigenschaften
  • Bei reinen Lieferaufträgen bzw. Verkäufen richtet sich die vertragliche Beschaffenheit der Ware im Zweifel nach der VOB Teil C, sofern vertraglich vereinbart, ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
  • Das zu verwendende Material wird in Farbe und Struktur möglichst einheitlich ausgewählt. Sandstein ist ein poröses Sedimentgestein mit naturbedingt unterschiedlicher Härtestruktur. Muster gelten nur als ungefähre Durchschnittsmuster, haben rein informativen Charakter und sind hinsichtlich Farbe, Struktur und Beschaffenheit des Materials nicht absolut bindend.
  • Verschiedenartigkeiten in der Körnung sowie Abweichungen in Farbe und Struktur – wie Flecken, Adern, Schattierungen, Stiche, Haarrisse, Nester, Tongallen, offene Stellen, Einsprengungen sowie sonstige naturbedingte Abweichungen des Werkstoffs – sind keine Materialfehler. Sie stellen die übliche und charakteristische Beschaffenheit eines naturbelassenen Steines dar, berechtigen nicht zu Beanstandungen und begründen keine Sachmängelhaftung.
  • Geringfügige Maßabweichungen, welche das genaue Passen und das optische Gesamtverhältnis nicht beeinträchtigen, berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen. Sachgemäße Kittungen, fachmännische Spachtelungen mit Steinersatz sowie fachgerecht vorgenommene Verbindungen und Klammerungen sind materialtypisch zulässig und stellen keine Mängel dar.
  • Natürliche Verwitterungsprozesse durch Ausspülung oder Frosteinwirkung an partiell weicheren (morbiden) Stellen gehören zur Natur des Steines und begründen keinen Sachmangel. Oberflächliche Ausblühungen sind in der Regel nicht im Stein selbst oder in der Steinqualität begründet und berechtigen daher nicht zu Beanstandungen.
2. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln (Nacherfüllung)
Liegt ein Sachmangel vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Nacherfüllung mit folgenden Maßgaben:
  • Ist der Auftraggeber Verbraucher, steht ihm das gesetzliche Wahlrecht zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu. Der Auftragnehmer kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  • Ist der Auftraggeber Unternehmer, behält sich der Auftragnehmer das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor.
  • Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, wird sie vom Auftragnehmer unberechtigt verweigert oder verstreicht eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Frist erfolglos, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Wählt der Auftraggeber den Rücktritt, ist die mangelhafte Ware zurückzugewähren; für gezogene Nutzungen ist Wertersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.
3. Untersuchungspflichten und Mängelrügen
  • Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung bzw. Bereitstellung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Mängelrügen sind in jedem Fall vor einer Ver- oder Bearbeitung der Ware zu erheben. Bei Selbstabholung durch einen Unternehmer sind erkennbare Beanstandungen vor der Übernahme vor Ort zu rügen. Versäumt der Unternehmer die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
  • Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten die gesetzlichen Rügefristen. Zur Erhaltung seiner Gewährleistungsrechte wird der Verbraucher jedoch gebeten, offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
4. Haftungsausschluss und Schadenseinschränkung
Eine Haftung für Schäden jeglicher Art (insbesondere Personen-, Sach- oder Vermögensschäden während der Werkleistungen oder während der Teilnahme an unseren Steinkursen) ist ausgeschlossen, sofern sie auf folgenden Ursachen beruhen:
  • Nichtbeachtung von Montage-, Aufstell-, Kurs- oder Bedienungsanleitungen sowie Missachtung von Sicherheitsanweisungen des Kursleiters,
  • nicht normgerechte Installation, Fundamentierung oder Weiterverarbeitung durch Dritte,
  • unfachmännischer Einbau, Bedienungsfehler, mangelnde oder fehlerhafte Pflege,
  • außergewöhnliche, über das naturbedingte Maß hinausgehende Frosteinwirkungen, extreme Kalkablagerungen, unsachgemäße Reparaturversuche, eigenmächtige Manipulationen oder zweckentfremdete Nutzung des Produkts.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Sie gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
5. Verjährung von Mängelansprüchen
  • Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab dem Tag der Auslieferung bzw. Abnahme. Hiervon abweichend beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Lieferung bzw. Abnahme, wenn der Auftraggeber ein Unternehmer ist und es sich um den Verkauf von gebrauchten Sachen oder reinen Lieferwaren handelt, die nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind.
  • Durch eine im Wege der Kulanz oder Nachbesserung erfolgte Instandsetzung wird die ursprüngliche Verjährungsfrist nicht neu gestartet oder verlängert, es sei denn, der Auftragnehmer erkennt den Mangel ausdrücklich und rechtsverbindlich an. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den natürlichen, nutzungsbedingten Verschleiß.
6. Eigenleistungen des Auftraggebers und Kursrisiken
Beteiligt sich der Auftraggeber durch eigene Leistungen (z. B. Bereitstellung von Hilfskräften, Transportarbeiten, Versetz- oder Hilfsdienste) an Werkleistungen oder nimmt er aktiv an unseren praktischen Bildhauerkursen teil, ist er verpflichtet, für ausreichenden privaten Versicherungsschutz (insbesondere Unfall- und Haftpflichtversicherung) zu sorgen. Für Schäden oder Folgenschäden, die nachweislich auf fehlerhafte Eigenleistungen des Auftraggebers oder auf die handwerkliche Betätigung im Rahmen der Steinkurse zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine über die gesetzlichen Bestimmungen (Ziffer 4) hinausgehende Haftung.
F: Pflege-, Aufstell- und Sicherheitshinweise
1. Reinigung und Pflege von Brunnenanlagen
Die Brunnenanlagen sind nach Bedarf ausschließlich mit maximal lauwarmem Wasser und einer weichen Bürste ohne chemische Zusätze zu reinigen. Eine Versiegelung der getrockneten Brunnenbecken, Schalen o. Ä. durch einen Fachbetrieb (nur innere, unter Wasser stehende Flächen) wird nach ein bis drei Jahren empfohlen. Eine naturbedingte Verdunkelung oder Verfärbung der Gesteinsoberfläche im Laufe der Zeit stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zu Beanstandungen. Nach Bedarf und örtlichen Vorschriften sind Brunnen und Wasseranlagen vom Auftraggeber eigenverantwortlich mit dem Hinweisschild „Kein Trinkwasser“ auszurüsten.
2. Wasser- und Elektroanschlüsse
Für die fachgerechte Ausführung von Wasser- und Elektroanschlüssen zu unseren Produkten trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Elektro- und Wasseranschlüsse durch eine qualifizierte Fachfirma ausführen zu lassen, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Die elektrische Anlage muss zwingend nach den jeweils gültigen VDE-Bestimmungen (insbesondere unter Verwendung eines Fehlerstrom-Schutzschalters / FI-Schutzschalters) ausgerüstet sein. Für Schäden, die auf eine unsachgemäße oder nicht normgerechte Installation durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind, ist die Haftung des Auftragnehmers nach Maßgabe des Abschnitts E Punkt 4 ausgeschlossen.
3. Kinderschutz und Verkehrssicherungspflicht
Für Brunnen und Wasseranlagen with einem Wasserspiegel von mehr als 10 cm wird dem Auftraggeber im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht dringend empfohlen, einen geeigneten Gitterrost als Kinderschutz durch eine Fachfirma einbauen zu lassen.
4. Bauphysikalische Eigenschaften und Bauwerksabdichtung
Naturwerksteinarbeiten machen ein Werkstück oder eine Fassade naturgemäß nicht wasserdicht. Erforderliche Abdichtungs- und Isolierungsmaßnahmen gegen Feuchtigkeit sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten fachgerecht vorzunehmen oder zu beauftragen.
5. Örtliche Gegebenheiten, Fundamentierung und Standsicherheit
  • Die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und baulichen Voraussetzungen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat diese vor dem Aufstellen eingehend zu prüfen und gegebenenfalls Statiker, Architekten oder fachkundige Ingenieure hinzuzuziehen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Folgenschäden, die aus einer unzureichenden Tragfähigkeit des Untergrundes oder einem fehlerhaft errichteten Fundament resultieren.
  • Das Versetzen der Natursteinelemente erfolgt auf einem vom Auftraggeber vorbereiteten, ebenerdigen und ausreichend festen Untergrund. Falls erforderlich (insbesondere bei schweren Elementen), muss als tragfähiger Untergrund ein frostsicheres Stahlbetonfundament aus wasserdichtem Beton erstellt werden. Besteht aufgrund der Bauart oder des Standortes Kippgefahr, ist eine fachgerechte Edelstahlverankerung der Anlage notwendig und durch den Auftraggeber anzubringen. Dies gilt ausdrücklich auch für vom Auftraggeber in Eigenregie versetzte Anlagen und Brunnen. Die Einzelteile sind durch den Auftraggeber fachgerecht zu verkleben (z. B. mit geeignetem 2-Komponenten-Natursteinkleber) und so zu verankern, dass zu keinem Zeitpunkt eine Kipp- oder Einsturzgefahr besteht.
6. Winterschutz und Frostbeständigkeit
Unsere Garten- und Natursteinobjekte sind in der Winterperiode im vollständig trockenen Zustand winterfest abzudecken, um sie vor Verschmutzung, Schnee, Staunässe und Eisdruck zu schützen. Da Sandstein ein offenporiges Naturmaterial ist, kann eine absolute, uneingeschränkte Frostbeständigkeit bei extremen Witterungsverhältnissen oder stehendem Wasser nicht garantiert werden. Geringfügige, oberflächliche Abplatzungen an der bearbeiteten Steinoberfläche sind in den ersten Jahren materialtypisch zulässig und begründen keinen Sachmangel.
7. Medien- und Bildaufnahmen während der Kurse
Eigene Ton- und Filmaufnahmen durch Kursteilnehmer während der Seminare sind nicht gestattet. Für Foto-, Ton- oder Filmaufnahmen sowie deren eventuelle Veröffentlichung durch unbefugte Kursteilnehmer übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
G: Zahlungsbedingungen, Verzug und Stornierung
1. Fälligkeit und Anzahlungen (Waren, Werkleistungen und Bau)
  • Unsere Rechnungsforderungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Bauleistungen, Versetzarbeiten sowie bei Sonderanfertigungen und Produkten nach Maß ist die Zahlung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wie folgt zu leisten: 50 % der Auftragssumme als Anzahlung direkt bei Bestellung und 50 % der Auftragssumme bei Anlieferung bzw. Bereitstellung der Ware.
  • Bei einer vereinbarten Lieferzeit beginnt die Lieferfrist erst mit dem Tag des vollständigen Eingangs der vereinbarten Anzahlung (Vorauszahlung) auf unserem Geschäftskonto. Lieferungen gegen Nachnahme oder die Forderung weiterer Zwischenanzahlungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2. Zahlungsbedingungen für Steinkurse und Seminare
Bei der Anmeldung zu unseren Steinkursen ist eine Anzahlung in Höhe von 50,00 € sofort nach Erhalt der Anmeldung fällig. Der verbleibende Restbetrag der Kursgebühr muss spätestens 5 Tage vor dem offiziellen Kursbeginn vollständig auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers eingegangen sein. Bei Inhabern von gültigen Gutscheinen entfällt die Anzahlungspflicht bei der Buchung, sofern der Gutscheinwert die Gebühr deckt.
3. Annahmeverzug und Bereitstellungsanzeige
Bei Bestellungen auf Abruf, vom Auftraggeber nachträglich hinausgeschobenen Liefer- oder Versetzterminen oder wenn der Auftraggeber anderweitig in Annahmeverzug gerät, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zum ursprünglich vereinbarten Liefertag bzw. ab dem Zeitpunkt der gemeldeten Versand- und Abholbereitschaft in Rechnung zu stellen. Mit dem Zugang dieser Rechnung beginnt die vertragliche Zahlungsfrist. Die Kosten für eine erforderliche Zwischenlagerung der Ware nach Eintritt des Annahmeverzugs trägt der Auftraggeber.
4. Rücktritt durch den Auftraggeber und pauschalierter Schadensersatz (Waren / Werk)
  • Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, vorzeitig vom Vertrag über Waren oder Werkleistungen zurück (ohne dass ihm ein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht zusteht), ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits gefertigte oder angearbeitete Ware vollumfänglich zu bezahlen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche bis zum Rücktrittszeitpunkt entstandenen Aufwendungen, Materialkosten und Planungskosten zu ersetzen.
  • Der Auftragnehmer ist nach seiner Wahl berechtigt, die ihm entstandenen Kosten im Einzelfall konkret nachzuweisen oder stattdessen einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % der Bruttosumme des ursprünglichen Gesamtauftrages zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Auftragnehmer überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Rücktritt und Stornierungsgebühren für Steinkurse
Ein Rücktritt des Teilnehmers von einer verbindlichen Kursanmeldung muss in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail) erfolgen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
  • Bis zu 5 Tage vor Kursbeginn ist eine Abmeldung kostenfrei möglich. Bereits geleistete Zahlungen (einschließlich der Anzahlung) werden vollständig zurückerstattet.
  • Bei einer Absage weniger als 5 Tage vor Kursbeginn wird die Anzahlung in Höhe von 50,00 € als Bearbeitungs- und Ausfallgebühr einbehalten.
  • Bei Nichterscheinen am Kurstag ohne vorherige schriftliche Abmeldung wird die Hälfte (50 %) der vertraglich vereinbarten Gesamtkursgebühr als Ausfallgebühr fällig.
  • Dem Kursteilnehmer bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers durch den Auftraggeber vor Kursbeginn ist kostenfrei zulässig.
H: Eigentumsvorbehalt
1. Einfacher und erweiterter Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller sonstigen fälligen Verbindlichkeiten des Auftraggebers aus der Geschäftsbeziehung bleiben die gelieferten Waren und Werkstücke im Eigentum des Auftragnehmers (Vorbehaltsware).
2. Rechte bei Zahlungsverzug
  • Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zur Zahlung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich ist (z. B. bei ernsthafter und endgültiger Zahlungsverweigerung).
  • Nach dem erklärten Rücktritt ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers abzuholen und zu diesem Zweck den Aufstellort der Ware zu betreten, sofern dem keine Rechte Dritter oder des Auftraggebers entgegenstehen. Der Auftraggeber ist nach dem Rücktritt zur Herausgabe verpflichtet.
I: Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens in 96172 Mühlhausen.
2. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Amtsgericht Erlangen bzw. das Landgericht Nürnberg-Fürth. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Rechtswahl
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
4. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zweckgebunden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und gemäß unserer separaten Datenschutzerklärung. Der kommerziellen oder werblichen Nutzung unserer im Rahmen der Geschäftsbeziehung veröffentlichten Daten durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.
5. Salvatorische Klausel (Teilunwirksamkeit)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer neuesten Fassung für alle ab dem Datum der Veröffentlichung geschlossenen Verträge. Frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen) verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Steinmetzbetrieb – Steinrestaurierung Peter Kocurek GmbH
Mühlweiher 5, 96172 Mühlhausen

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