Steinmetzbetrieb - Steinrestaurierung

 

Peter Kocurek  GmbH

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2026

Für unsere Angebote, Verkäufe, Werkleistungen, Bauaufträge und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere auch Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt worden sind.

Bei allen Bauleistungen einschließlich Versetz- und Restaurierungsarbeiten gilt anstelle der nachfolgend in Abschnitt A bis E, G und I getroffenen Regelungen die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB Teil B und C neuester Fassung) in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen Unternehmer erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Verbraucher wird die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB Teil B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluß.

Verkäufer, Werkunternehmer, Lieferant werden nachfolgend kurz "Auftragnehmer", Käufer und Besteller werden kurz "Auftraggeber" genannt.

A: Angebot und Verkauf

  1. Unsere Angebote gelten - auch bezüglich der Preisangabe - vier Wochen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

  2. Werden uns Aufträge erteilt, so kommt ein entsprechender Vertrag erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

  3. Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn uns nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die Einhaltung der Zahlungsfristen in Frage stellen. § 490 Abs. 1 BGB findet entsprechende Anwendung. Wir sind in diesem Fall nicht verpflichtet dem Käufer mitzuteilen, woher uns derartige Tatsachen bekannt sind.

  4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der abgegebenen Aufträge, dieser allgemeinen Bedingungen oder der geschlossenen Verträge haben nur Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind.

  5. Allgemeine Verkaufsbedingungen unserer Zusatzprodukte (Pumpen, Leuchten, Becken, usw.) gelten ergänzend unseren AIIgemeinen Geschäftsbedingungen.

B: Preise

  1. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. 19% MwSt.

  2. Unsere Preise verstehen sich frei verladen ab LKW-Lager in 96172 Mühlhausen sofern nichts anderes vereinbart ist.

C: Lieferungen

  1. Die Lieferfrist läuft ab schriftlicher Auftragsbestätigung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Einhaltung der Liefertermine setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers besonders hinsichtlich der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie der Prüfung und Rückgabe von Fertigungsunterlagen voraus. Von der Verpflichtung zur Lieferung in der Lieferzeit ist der Lieferant befreit, wenn unvorhergesehene Hindernisse eintreten, die außerhalb seines Machtbereichs liegen, z. B. Betriebsstörungen aufgrund höherer Gewalt, Warenmangel, Transportstörungen, Betriebsstillegung, Schwierigkeiten in den Brucharbeiten sowie in der Beschaffung des nötigen Rohmaterials und sonstige unvorhersehbare Fälle. In diesen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Leistungsgegenstandes zu informieren und Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten. Andere Ansprüche oder Rechte jeglicher Art gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere Schadensersatzansprüche – im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder der Unmöglichkeiten der Lieferung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

  2. Angaben unserseits über den Liefergegenstand, Frachteingabe, den Verwendungszweck, Gewicht oder ähnliches sind keine Beschaffenheitsangaben oder Garantien, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Vereinbarung hierüber getroffen wird.

  3. Soweit unseren Lieferungen amtliche Prüfzeugnisse über Druckfestigkeit, Ausbruchsfestigkeit und dergleichen beigefügt sind, stellen die dort festgehaltenen Prüfergebnisse keine Beschaffenheitsangaben unsererseits der gesamten Lieferung dar, da nur vereinzelte Materialproben entnommen und überprüft werden.

D: Versand

  1. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden/Auftraggebers, verladen gilt als übernommen.

  2. Für etwa auf dem Transport entstehende Verluste oder Beschädigungen ist der Auftragnehmer nicht haftbar. Bruchschäden sind sofort bei Empfang der Sendung durch den Frachtführer bzw. Spediteur festzustellen und auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen sowie eine Tatbestandsaufnahme erstellen zu lassen. Ersatzansprüche sind ausschließlich gegen den Frachtführer zu richten.

E: Gewährleistung, Haftung

  1. Bei reinen Lieferaufträgen bzw. Verkäufen richtet sich die Beschaffenheit der Ware im Zweifel nach VOB – Teil C, ansonsten gilt BGB.
    Das zu verwendende Material wird in Farbe und Struktur möglichst einheitlich ausgewählt. Sandstein ist poröses Gestein. Muster gelten nur als ungefähre Durchschnittsmuster, haben rein informativen Charakter und sind hinsichtlich der Farbe, Struktur und Beschaffenheit des Materials nicht bindend. Verschiedenartigkeiten in Körnung, Abweichungen in Farbe und Struktur, wie Flecken, Adern, Schattierungen, Stiche, Risse, Nestern, Tongallen, offene Stellen wie auch Einsprengungen und sonstige naturbedingte Abweichungen der Werkstoffe sind keine Materialfehler, sondern übliche Beschaffenheiten eines naturbelassenen Steines. Sie können nicht beanstandet werden und für sie wird keine Haftung übernommen.
    Weiterhin berechtigen geringfügige Maßabweichungen, welche genaues Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, nicht zu Beanstandungen. Sachgemäße Kittungen, fachmännische Spachtelungen mit Steinersatz, fachgerecht vorgenommene Verbindungen und ähnliches sind zulässig und stellen keine Mängel dar. Unser Sandstein ist ein durchwachsenes Sedimentgestein mit unterschiedlicher Härtestruktur. Verwitterungen durch Ausspülung oder Frost der partiellen morbiden Stellen ist ein natürlicher Gang, der zum Naturstein gehört und berechtigt deshalb nicht zur Beanstandung. Ausblühungen sind nicht im Stein selbst oder in der Steinqualität begründet und berechtigen deshalb nicht zu Beanstandungen.

  2. Dem Auftraggeber steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat. Der Auftragnehmer kann die Nachbesserung/Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber bleibt.
    Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder von dem Auftragnehmer endgültig verweigert wurde. Wählt der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag, so hat die mangelhafte Ware zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.

  3. Die Ware ist vom Auftraggeber unverzüglich nach Rechnungstellung auf Materialmängel und Transportschäden zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Im übrigen sind Mängelrügen soweit möglich vor Ver- oder Bearbeitung der Ware zu erheben. Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer sind Beanstandungen vor der Übernahme zu erheben.

  4. Die Haftung der Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, die
     durch Nichtbeachtung der Montage- und Bedienungsanleitung verursacht werden,
     infolge nicht normgemäßer Installation oder weiterer Bearbeitung entstehen,
     auf unfachmännische Einbau und Bedienungsfehler, auf mangelnde Pflege, Frosteinwirkung, Kalkablagerungen oder unsachgemäße Reparaturversuche, Manipulation oder Nutzung des Produkts zurückzuführen sind, wird ausgeschlossen.

  5. Gewährleistungsansprüche, die nachweisbar auf Materialfehler s. g. versteckte Mängel oder Funktionsfehler zurück zu führen sind, können nach Ablauf von 2 Jahren (nach BGB) vom Tage der Auslieferung von unserem Lager nicht mehr geltend gemacht werden. Durch die Instandsetzung wird die Garantiezeit nicht erneuert oder verlängert. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung.

  6. Auftraggeber, der sich durch eigene Leistung bei unseren Werkleistungen, Bauaufträgen (Transport, Versetz-, Hilfsarbeiten usw.) beteiligt, ist verpflichtet entsprechend notwendige Versicherungen abzuschließen (Unfall-, Haftpflichtversicherung usw.). Für so entstandene Schäden oder Folgeschäden übernehmen wir generell keine Haftung.

F: Pflege- und Sicherheitshinweise

  1. Die Brunnen sind nur mit maximal lauwarmem Wasser und weicher Bürste ohne chemische Zusätze nach Bedarf zu reinigen. Eine Versiegelung der getrockneten Brunnenbecken, Schalen usw. durch Fachmann (nur innere, unter Wasser stehende Flächen) ist nach 1-3 Jahren empfehlenswert. Verdunkelung oder Verfärbung der Oberfläche ist nicht zu beanstanden. Nach Bedarf werden Brunnen und Wasseranlagen mit Schild „Kein Trinkwasser“ vom Auftraggeber ausgerüstet.

  2. Für Wasser- und Elektroanschlüsse zu unseren Produkten übernehmen wir generell keine Haftung. Mit dem Kauf unserer Ware verpflichtet sich der Auftraggeber den Elektro- und Wasseranschluß von einer Fachfirma erstellen zu lassen um die Sicherheit zu gewährleisten. Die elektrische Anlage muß nach den gültigen VDE Bestimmungen ausgerüstet sein (Fehlerschutzstromschalter).

  3. Für Brunnen und Wasseranlagen mit Wasserspiegel mehr als 10 cm empfehlen wir dringend einen Gitterrost als Kinderschutz von einer dazu berechtigten Firma einbauen zu lassen. Für so entstandene Schäden übernehmen wir generell keine Haftung.

  4. Die Naturwerksteinarbeiten machen ein Werk bzw. eine Fassade nicht wasserdicht. Die Abdichtungen sind durch den Auftraggeber vorzunehmen.

  5. Örtliche Gegebenheiten und bauliche Voraussetzungen liegen außerhalb unseres Einflußbereiches; überprüfen sie diese eingehend. Ziehen Sie Baustatiker und Ingenieure zur Rate! Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden aus der Verwendung oder Fertigung des Fundaments und Untergrundes. Das Versetzen erfolgt auf durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragte vorbereitetem ebenerdigen festen Untergrund. Falls erforderlich, muß als fester Untergrund frostsicherer Stahlbetonfundament mit wasserdichtem Beton gestellt werden. Besteht Kippgefahr ist eine Edelstahlverankerung der Anlage notwendig und durch den Auftraggeber anzubringen. Das gilt auch für vom Auftraggeber selbst versetzte Anlagen, Brunnen etc. Die Einzelteile sind durch den Auftraggeber fachgerecht zu verkleben (2-Komp.-Kleber) und zu verankern, so dass keine Gefahr besteht.

  6. Unsere Gartenambiente sind in der Winterperiode im trockenen Zustand zuzudecken, um sie damit gegen Schmutz, Schnee und Eis zu schützen. Für absolute Frostbeständigkeit kann nicht garantiert werden. Geringe Abplatzungen an der bearbeiteten Oberfläche sind in den ersten Jahren zulässig.

G: Zahlungen

  1. Unsere Forderungen sind sofort ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Bauarbeiten, Versetzen, Produkten nach Maß ist die Zahlung in bar ohne Abzug wie folgt zu leisten: 1/2 bei Bestellung, 1/2 bei Anlieferung. Bei vereinbarter Lieferungszeit gilt die Frist erst ab Eingang der Vorauszahlung auf unserem Konto. Lieferung gegen Nachnahme, weitere Anzahlungen oder Vorauszahlung bleiben vorbehalten.

  2. Bei Bestellung auf Abruf oder bei vom Auftraggeber hinausgeschobenen Terminen oder wenn der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug gerät, behalten wir uns vor, die Waren am vereinbarten Lieferungstage bzw. bei Versandbereitschaft zu berechnen, womit auch gleichzeitig die Zahlungsfrist beginnt.

  3. Rücktritt: Tritt ein Auftraggeber aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat vom Vertrag zurück, ist die bis zu diesem Zeitpunkt gefertigte Ware zu bezahlen. Der Auftraggeber hat im Falle seines Rücktritts dem Auftragnehmer sämtliche seiner bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Kosten für Aufwendungen zu ersetzen. Der Auftragnehmer ist nach seiner Wahl berechtigt, die ihm entstandenen Kosten für Aufwendungen einzeln nachzuweisen oder statt dessen pauschal 10% der Summe des ursprünglichen Gesamtauftrages zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, daß dem Auftragnehmer kein oder nur ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist.

H: Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller sonstigen Verbindlichkeiten des Auftraggebers uns gegenüber bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.

  2. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir ohne weitere Mahnung berechtigt, unser Eigentum in Besitz zu nehmen und auf Kosten des Auftraggebers abzutransportieren, ohne daß darin ein Rücktritt vom Kaufvertrag liegt. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung unserer Forderungen. Der Auftraggeber bleibt zur Erfüllung verpflichtet.

I: Erfüllungsort und Gerichtsstand, Datenschutzerklärung, Teilunwirksamkeit

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unserer Gesellschaft in 96172 Mühlhausen.

Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlicherechtliches Sondervermögen, ist das AG Erlangen bzw. LG Nürnberg-Fürth ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und unserer Firma gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Erhebung und Nutzung aller personenbezogenen Daten beschränkt sich auf das notwendige Maß und erfolgen unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der Regelungen im übrigen nicht berührt.

Frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkaufs- und Lieferungsbedingungen) verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

Steinmetzbetrieb-Steinrestaurierung Peter Kocurek GmbH


 

               HOME